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Allgemeine Geschäftsbedingungen


für die Nutzung von Ferienhäusern der Ferienanlage Neuenkirchen „Mein Fleckchen Rügen“ (ehemals Ferienanlage Yvonne), im Folgenden „Vermieter“ genannt. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Einheit sowie für die Gemeinschaftsanlage als vereinbart.

 

1. Vertragsabschluss

Mit der verbindlichen Buchung eines Ferienhauses über den Vermieter oder Agentur, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 3 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. In dem Fall fallen die unter Ziffer 12 aufgeführten Stornogebühren an. Eine Vermietung an Minderjährige kann nur bei Vorlage einer schriftlichen Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erfolgen.

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2. Zahlung des Vertragspreises

Die Vertragsparteien schließen, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck oder Bargeld aus. Eine Kaution wird vom Vermieter in der Regel nicht erhoben, außer es liegen Gründe vor, die eine derartige Versicherung aus seinen Erfahrungswerten heraus rechtfertigen (reine Sportanglergruppen).

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3. Zahlungsfristen

Bei verbindlicher Buchung über Agenturen (Rügen-ABC, Atraveo u.a.) ist mit Eingang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 30% der Grundmiete und evtl. Zusatzleistungen und Nebenkosten (NK) durch Überweisung zu entrichten. Bitte beachten Sie eventuell abweichende Zahlungsmodalität bei Buchung über Agenturen. Bei Direktbuchung und Zahlung über unsere Internetseite "www.mein-fleckchen-ruegen.de" mittels Bezahldienstleister Paypal ist eine Anzahlung von 25% der Grundmiete und evtl. gewählte Zusatzleistungen und NK zu entrichten. Der jeweils verbleibende Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Anreise überwiesen worden sein. 
Ausnahme ist die kurzfristige Buchung ab 4 Wochen vor Reiseantritt. In diesem Fall ist der Reisepreis unverzüglich zu 100% zu leisten. Wenn Sie die Zahlungsmethode PayPal-Zahlung gewählt haben, werden Sie direkt auf die PayPal-Seite weitergeleitet. 
Wenn Sie die Zahlungsmethode Offline-Zahlung gewählt haben, arrangieren Sie die Zahlung mit uns nach Ihrer Buchung. Mit Eingang der Buchungsbestätigung überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag des Reisepreises ebenfalls zu 100%, zahlbar sofort, auf die Ihnen bekanntgegebene Kontoverbindung. 

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4. Anreise und Bezug des Mietobjekts

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 16:00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10:00 Uhr.

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5. Schlüssel

Die Mieter erhalten nach Gutschrift des Vertragspreises ca. 1 Woche vor dem Anreisetag einen Schlüsselcode per Mail, SMS oder telefonisch, der das Öffnen eines Safes neben dem Hauseingang der gemieteten Einheit ermöglicht. Hierin ist ein Schlüsselbund hinterlegt mit dem Hausschlüssel und Schlüssel zum Fahrradraums. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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6. Abreise und Abwesenheit während des Aufenthalts

Am Abreisetag ist das Ferienhaus, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr zu verlassen und abzuschließen. Das Haus ist samt Inventar in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung besenrein zurück zu geben. Türen und Fenster sind zu schließen, bewegliche Außen-Accessoires (Kissen, Schirm etc.) sind im Haus zu lagern. Restmüll und Wertstoffe dürfen keinesfalls zurückgelassen werden, sondern müssen gem. Hausordnung entsorgt werden (Gefahr von Ungezieferbefall). Der Kühlschrank ist zu leeren, in sauberem, trockenem Zustand zu hinterlassen. In der Nebensaison bitte ausschalten und die Tür offen stehen lassen (Vermeiden von Schimmelbildung). Die Thermostate der Heizkörper sind auf Stufe 1-1,5 herunter zu regeln. Bitte schließen Sie Ihr Haus ab und deponieren Sie den Schlüsselbund wieder im Schlüsselsafe. Der Safe ist zu schließen und (ganz wichtig!) durch wahlloses Verstellen der Zahlenkränze vor unautorisiertem Öffnen zu schützen. Nicht umprogrammieren! Den Parkplatz schützen Sie nach dem Ausparken wieder mit dem Sperrbügel gegen unberechtigtes Parken. Unabhängig davon, dass Hausüber- bzw. -rückgabe i.d.R. kontaktlos vollzogen werden und dies besondere Sorgfalt und Zuverlässigkeit der Mieter voraussetzt, steht dem Vermieter oder dessen Beauftragten das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Wohnungsabnahme zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter zu bestätigen. Beim zeitweisen Verlassen der Einrichtung während des Ferienaufenthalts gilt ebenfalls: Türen und Fenster sind zu schließen, bewegliche Außen-Accessoiras sind im Haus zu lagern.

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7. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen von mehr als 4 Personen (ab 3 Jahren) ohne entsprechende Buchung. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter oder dessen Beauftragte berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten volljährigen Personen vom Feriengrundstück zu verweisen und den Vertrag ohne Erstattung der Restlaufzeit vorfristig zu kündigen. Entgangene Entgelte für Aufbettungen und/oder etwaige Schadensersatzforderungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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8. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur im Haus 1 „Bug" möglich aus Rücksicht auf Gäste mit Tierhaar-Allergie und nur nach Absprache/Bestätigung (nach der Buchungsanfrage "Zusatzleistung Hund"). Der Vermieter ist tierlieb und hat Jahrzehnte lang Hunde gehalten und dabei ein Bewusstsein für die Pflichten guter Tierhaltung entwickelt. Daher gilt hier wie überall: Von einem Haustier verursachte Gefährdungen anderer (Gäste) müssen ausgeschlossen sein, ebenso wie anhaltende Ruhestörungen, Verunreinigungen durch Kot und Urin oder sonstige Belästigungen und Beschädigungen an Sachen. Dies gilt auch für tierhaltende Besucher eines Mieters. Es ist untersagt, Tiere unbeaufsichtigt im Haus einzuschließen. Im Extremfall stellt wiederholte Missachtung allgemein-gültiger Gebote von Rücksichtnahme und/oder des Tierschutz seitens des tierhaltenden Ferienmieters einen besonders gewichtigen Sachgrund (BGH aaO, Tz. 14) dar und kann ein Hausverbot nach sich ziehen.

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9. Rauchen, Brandschutz, Grillen, Lagerfeuer

Innerhalb der Ferienhäuser ist Rauchen nicht gestattet. Im Außenbereich muss die Belästigung anderer Gäste vermieden werden.
Offenes Licht (Kerzen, Teelichter) sind in Innenräumen aus Gründen des Brandschutzes und zur Vermeidung von Sachschäden untersagt.
Nur auf den Grillplätzen ist Grillen erlaubt, nicht auf den Terrassen vor den Häusern. Grillgeräte sind gereinigt zu hinterlassen und sämtliches Geschirr muss wieder in das entsprechende Haus zurückgebracht werden.

Lagerfeuer sind in MV behördlich untersagt, wenn nicht eine genehmigte Anzeige durch formlosen Antrag vorausging. Inhaltlich müssen folgende Angaben getätigt werden: Anmelder, Datum, Uhrzeit, Zeitraum des Abbrennens, Anlass, Ort der Durchführung und die Benennung eines Verantwortlichen vor Ort inklusive Angabe einer Rufnummer.

Info unter Behördennummer 115.

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10. Instandhaltung der Ferienwohnungen

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Die Möblierung darf nicht durch Mieter verändert werden. Während der Mietzeit entstandene Schäden in den Ferienhäusern und auf der Anlage bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

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11. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Ferienaus nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) im Umfeld.


12. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
• Stornierung der Buchung bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises
• Stornierung der Buchung ab 60. bis 35. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
• Stornierung der Buchung ab 34. Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

 

Diese Stornierungsregelungen gelten, sofern keine behördlichen Reisebeschränkungen wegen der Corona-Pandemie verhängt wurden. In diesem Fall sind wir ungeachtet einer Rechtpflicht bereit, Ihnen anteilig nicht wahrnehmbare Buchungstage zu 100 % zu erstatten.

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Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).
Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00 zuzüglich eventuell angefallener Inseratskosten. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen (§ 537 Abs. 1 BGB). Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

 

13. Nutzungsregeln

Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über LAN und WLAN wird im Regelwerk zur Internetnutzung geregelt und allein durch Nutzung der hauseigenen LAN- und WLAN-Dienste als angenommen bestätigt. Andernfalls besteht keine Nutzungserlaubnis.

 

15. Beschaffenheit

Fotos und Texte auf unseren Webseiten und Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige  Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der  Ausstattung (Möbel, Inventar...) und Gestaltung (...Farbgebung, Gartengestaltung etc.) vor, sofern sie in ihrer Funktion vergleichbar oder höherwertig sind. 

 

14. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Stralsund zuständig.

 

16. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die  Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem  wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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Version 01/01/2024

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